Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

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Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten für die Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten besondere Vorschriften. Für Beamte sind diese Regelungen in den Beamtengesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt, für Tarifbeschäftigte sinmd diese Vorschriften in den Tarifverträgen festgelegt (TVöD und TV-Länder).

Grundlegende Informationen zum Nebentätigkeitsrecht finden Sie im Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes", den Sie als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService bestellen können. Als Kunde des OnlineService zahlen Sie für eine Laufzeit von 12 Monaten nur 10,00 Euro >>>zur Bestellung

Ausgewählte Vorschriften für Frauen im öffentlichen Dienst finden Sie auch im Internet. Wir empfehlen Ihnen folgende Websites:

- www.nebentaetigkeitsrecht.de

- www.nebentätigkeitsrecht.de 


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