Ratgeber: Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

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Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Zum 1.10.2005 bzw. 1.11.2006 hat sich das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst grundlegend geändert. Der Bundesangestelltentarifvertrag wurde nach über 40 Jahren abgeschafft und durch den tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Ebenso wurde der Manteltarifvertrag für Arbeiter durch den TVöD ersetzt.

Grundlegende Informationen zu den wichtigsten Themen des Tarifrechts finden Sie im Ratgeber "Tarifrecht für den öffentlichen Dienst", den Sie als OnlineBuch im Rahmen des OnlineService bestellen können. Als Kunde des OnlineService zahlen Sie für eine Laufzeit von 12 Monaten nur 10,00 Euro >>>zur Bestellung

Ausgewählte Tarifverträge zum "Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" finden Sie auch im Internet. Wir empfehlen Ihnen folgende Websites:

- www.tarif-oed.de

- www.tarifvertragoed.de 

- www.tv-oed.de


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